Privatliquidation

Donnerstag, Dezember 1, 2011
Privatliquidation

Privatliquidation

Privatliqidation wie definiert man sie?

Nun unter Privatliqidation fallen alle Leistungen die nicht von bei der  so genannten GOÄ abgedeckt werden, das sind individuelle Gesundheitsleistungen die die Kassen nicht übernehmen weil sie teilweise als alternative Behandlungsmethoden eingestuft werden deren Wirksamkeit umstritten ist.

Individuelle Gesundheitsleistungen

Oder auch weil es sich um Zusatzleistungen handelt die die Kasse als unnötig betrachtet, all diese medizinischen Leistungen fallen in den Bereich der Privatliqidation. Diese Individuellen Leistungen die man per Privatliqidation regelt nennt findet man auch unter der  Bezeichnung IGeL wieder. IGel bedeutet schlicht individuelle Gesundheitsleistungen. Diese Leistungen sind für jeden praktizierenden Arzt von enormer Wichtigkeit denn nur mit der Privatliqudation kann ein Arzt heute überleben, ohne sie wird es schwer. Anderer Seits kürzen die Kassen die regulären Leistungen immer weiter so das eine Praxis die Privatliquidation zwingend brauchen wenn sie ihre Patienten umfassend behandeln wollen. Dies fällt immer mehr in den Bereich der Zahnmedizin und auch seit einiger Zeit in die Gynäkologie. Zur Zeit fallen hier zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen in den Bereich der Privatliquidation, das heißt wenn es eine Patientin zur Vorsorge wünscht muss sie dies auch privat begleichen, die Kasse zahlt nur noch wenn die Untersuchung medizinisch erforderlich ist also die Patientin Beschwerden hat die man nur damit abklären könnte.

EDV-Unterstützung erleichtert die Privatliquidation

Daher ist bei der Privatliqudation auch die Dokumentation, denn wie soll die Kraft die die Abrechnungen macht wissen ob nun eine Behandlung notwendig war oder sie in die Privatliquidation fällt nach den Kassenrichtlinien. Schwierig wird es dann wenn die Privatliquidation nicht EDV-unterstützt abläuft. EDV-Unterstützung ist deshalb auch eine enorme Erleichterung der Privatliquidation weil man hierfür bei der Dokumentation lediglich die Behandlungskennzahlen eingeben muss und die Software erledigt dann fast den Rest wenn alles Korrekt ist. Hier sind sogar Sonderregelungen der Privatliquidation berücksichtigt die man im Normalfall nachschlagen müsste oder sich die Informationen dazu beschaffen müsste bei Profis die sich nur mit dem Thema Privatliquidation befassen.

Der Patient muss informiert sein

Im Bezug auf Patienten im Zusammenhang mit der Privatliquidation darf man eines nicht vergessen, nämlich den Patienten über die anstehenden Kosten zu informieren und das es sich bei der gewünschten Behandlungsmethode um keine Kassenleistung handelt, geschieht dies nicht kann man es auch nicht per Privatliqiudation einfordern. Am Besten ist es den Patienten vor Behandlungsbeginn umfassend zu informieren und sich schriftlich eine Erklärung geben zu lassen das der Patient mit der Behandlung und der darauf folgenden Privatliquidation einverstanden ist.